Gesetzliche und freiwillige Prüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen
Mit der Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach § 316 HGB ist die Schaffung eines Qualitätssicherungssystems und die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle des Berufsstandes nach § 57a WPO verbunden.
- Erteilung von Bestätigungsvermerken für Jahres- und Konzernabschlüsse nach HGB
- Erteilung von Bescheinigungen auf Grundlage prüferischer Durchsichten
- Prüfungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.
Erteilung von Bescheinigungen für spezielle Prüfungen
Wir führen Sonderprüfungen nach den verschiedensten Anforderungen durch und erteilen hierüber jeweils gesonderte Bescheinigungen.
- Mittelverwendungsprüfungen bei Zuwendungen
- Prüfungen bei Verkehrsunternehmen nach dem Personenbeförderungsgesetz und dem SGB IX sowie Prüfungen von Trennungsrechnungen
- Prüfungen bei Energieversorgungsunternehmen und Netzgesellschaften nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
- Prüfungen bei Umwandlungsvorgängen (Verschmelzung, Spaltung)
Prüfungen interner Kontrollsysteme
Wir führen Prüfungen zum Aufbau und zur Wirksamkeit von internen Kontrollsystemen und Compliance Managementsystemen durch.
- Erteilung von Bescheinigungen zur Prüfung des internen Kontrollsystems bei Auslagerung der Rechnungslegung auf Dienstleistungsunternehmen nach dem IDW Prüfungsstandard PS 951
- Erteilung von Bescheinigungen zur Prüfung des internen Kontrollsystems des internen und externen Berichtswesens nach dem IDW Prüfungsstandard PS 982
- Erteilung von Bescheinigungen für Compliance Management Systeme nach dem IDW Prüfungsstandard PS 980 (u.a. Tax Compliance)
- Erteilung von Bescheinigungen für Interne Revisionssysteme nach dem IDW Prüfungsstandard PS 983
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern.