Wirtschaftsprüfung

Gesetzliche und freiwillige Prüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen

Mit der Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach § 316 HGB ist die Schaffung eines Qualitätssicherungssystems und die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle des Berufsstandes nach § 57a WPO verbunden.

  • Erteilung von Bestätigungsvermerken für Jahres- und Konzernabschlüsse nach HGB
  • Erteilung von Bescheinigungen auf Grundlage prüferischer Durchsichten
  • Prüfungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.

 

Erteilung von Bescheinigungen für spezielle Prüfungen

Wir führen Sonderprüfungen nach den verschiedensten Anforderungen durch und erteilen hierüber jeweils gesonderte Bescheinigungen.

  • Mittelverwendungsprüfungen bei Zuwendungen
  • Prüfungen bei Verkehrsunternehmen nach dem Personenbeförderungsgesetz und dem SGB IX sowie Prüfungen von Trennungsrechnungen
  • Prüfungen bei Energieversorgungsunternehmen und Netzgesellschaften nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
  • Prüfungen bei Umwandlungsvorgängen (Verschmelzung, Spaltung)

 

Prüfungen interner Kontrollsysteme

Wir führen Prüfungen zum Aufbau und zur Wirksamkeit von internen Kontrollsystemen und Compliance Managementsystemen durch.

  • Erteilung von Bescheinigungen zur Prüfung des internen Kontrollsystems bei Auslagerung der Rechnungslegung auf Dienstleistungsunternehmen nach dem IDW Prüfungsstandard PS 951
  • Erteilung von Bescheinigungen zur Prüfung des internen Kontrollsystems des internen und externen Berichtswesens nach dem IDW Prüfungsstandard PS 982
  • Erteilung von Bescheinigungen für Compliance Management Systeme nach dem IDW Prüfungsstandard PS 980 (u.a. Tax Compliance)
  • Erteilung von Bescheinigungen für Interne Revisionssysteme nach dem IDW Prüfungsstandard PS 983

 

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern.